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Der Gesamtverein : Sportvereinigung 1948Vorstand, Ausschuss1. Vorsitzender: August Ilg ![]() August Ilg Zahlen Faktenbesondere Ereignisse40-jähriges Jubiläum der SpVgg und formale Wiedergründung der Sportvereinigung Rommelshausen Gründung einer Damen-Handballabteilung Der Verein gibt sich eine neue Satzung nach Auflösung des SKV: Vereins – Statuten§ 1 Zweck, Name und Sitz des Vereins Sportvereinigung Rommelshausen und hat seinen Sitz in Rommelshausen, Kreis Waiblingen. Der Verein Politik betreibt der Verein nicht. § 1a Das heute noch bestehende Vermögen mit einem amtlichen Schätzungswert von RM 3 600. -- des 1907 gegründeten und 1933 aufgelösten Turnvereins e.V.Rommelshausen bleibt zur freien Verfügung der mit dem heutigen Tage übernommenen und namentlich aufgeführten Mitglieder. Von dem Verfügungsrecht kann nur Gebrauch gemacht werden wenn 9/10 (neun Zehntel) der übernommenen Mitglieder den Beschluss fasst. Dieses Verfügungsrecht kann an eine dritte Person nicht Übertragen werden und erlischt, wenn die übernommenen Mitglieder weniger als 7 (sieben) zählen. § 2 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. 2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es eines schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand vorbehaltlich nachträglicher Genehmigung durch die Mitgliederversammlung. 3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit statthaft. Er muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen werden. 4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden. 5. Eine Ehrenmitgliedschaft kann für besondere Verdienste durch Beschluss der Mitgliederversammlung verliehen werden. Anrecht auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft hat jedes Mitglied nach 25-jähriger Vereinszugehörigkeit, für welche die Mitgliedschaft eines übernommenen Vereins anzurechnen ist. § 3 Jugend Die Sportvereinigung unterhält eine Jugendabteilung, die für den unter § I angeführten Zweck herangezogen wird, § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied ist berechtigt, sich aller Einrichtungen des Vereins zu bedienen und durch seine Stimme an der Beschlussfassung des Vereins teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den Unkosten des Vereins durch Zahlung eines monatlichen Beitrages teilzunehmen, die Aufnahmegebühr zu entrichten und sonst in jeder Weise für das Wohl und, die Interessen des Vereins einzutreten. Für Ehrenmitglieder entfällt die Beitragsleistung, § 5 Vorstand Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Hauptversammlung (Generalversammlung). Eine Neuwahl muss vorgenommen werden, wenn der bisherige Vorstand das Vertrauen der Mitglieder nicht mehr besitzt (§ 27 BGB). Ersatzwahlen können auch in den Monatsversammlungen stattfinden. Wählbar sind alle über 21 Jahre alten Vereinsmitglieder. Im Einzelnen sind die Befugnisse: 2.) des 2. Vorsitzenden Im Behinderungsfalle des 1. Vorsitzenden gilt der 2. Vorsitzende als Stellvertreter. 3.) des Kassiers 4.) Zur Erledigung besonderer technischer und geschäftlicher Arbeiten können Mitglieder in beliebiger Anzahl hinzugezogen werden. Diese bilden zusammen mit dem Vorstand des Vereins den Ausschuss und sind von der Hauptversammlung zu bestätigen (§ 30 BGB). Dem Vorstand und dem Ausschuss stehen die Beratung aller Vereinsangelegenheiten zu, ferner die Beschlussfassung über solche Angelegenheiten, die ihnen von der Versammlung überwiesen werden und in allen Dringlichkeitsfällen. Letztere unterliegen der nachträglichen Genehmigung durch die Versammlung. Er hat ferner für genaue und schnelle Durchführung der gefassten Beschlüsse zu sorgen. Ausgaben bis zur Höhe von 50.- RM (fünfzig RM) im Einzelfall kann er selbständig veranlassen. 5.) Zum Ankauf, Verkauf oder zur Belastung von Grundstücken ist jedem Falle der Beschluss der Mitgliederversammlung einzuholen. § 6.Versammlungen und Hauptversammlungen Zur Erledigung aller Vereinsangelegenheiten finden regelmäßig Versammlungen statt, in welchen über die geschäftlichen und technischen Fragen beraten und beschlossen wird. Die Einberufung derselben muss unter Angabe der Tagesordnung frühzeitig, mindestens drei Tage vorher erfolgen (Hauptversammlungen sieben Tage). Am Schluss jeden Jahres findet eine Hauptversammlung statt. Diese beschäftigt sich in der Hauptsache mit a) Rechnungslegung und Geschäftsberichten, Außerordentliche Hauptversammlungen müssen stattfinden, wenn ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe den Antrag stellte. Die Einberufung aller Generalversammlungen erfolgt durch Bekanntgabe an zwei vorhergehenden Übungsabenden aller Abteilungen oder durch Anschlag der Tagesordnungen an der Bekanntmachungstafel des Vereins mindestens sieben Tage vorher. § 7 Geschäftsordnung 2. Die Leitung der Sitzung oder Versammlung liegt in den Händen des Vorsitzenden oder im Behinderungsfalle des 2. Vorsitzenden. 3. Jede Sitzung oder Versammlung muss eine Tagesordnung haben. Die selbe ist vor Eintritt in die Verhandlung zu genehmigen, 4. Beschlüsse in nicht besonders wichtigen Fällen sind geltend, wenn sie mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung, Die Abstimmung geschieht durch einfaches Hochheben einer Hand. In besonderen Fällen ist auf besonderen Antrag eine schriftliche Abstimmung (geheime Wahl) vorzunehmen. 5. Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder erforderlich ( § 33 BGB) . Zur Änderung des § 8 ist die Zustimmung von neun Zehntel der Versammlungsteilnehmer notwendig. 6. Über jede Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Die gefassten Beschlüsse müssen klar und deutlich Wiedergeben werden. Das Protokoll muss nach erfolgter Richtigstellung beglaubigt werden und zwar außer vom Schriftführer von einem der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder. § 8 Auflösung Der Verein kann aufgelöst werden, wenn ein Drittel der Mitglieder den Antrag stellt und eine Generalversammlung mit neun Zehntel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder den Beschluss fasst. Das bei der Auflösung vorhandene Vermögen wird so verwendet, dass zunächst die vorhandenen Schulden damit gedeckt werden, die entweder aus dem Vereinsbetrieb oder aus Verträgen mit dritten Personen entstanden sind. Alles übrigbleibende Vermögen fällt der Gemeinde Rommelshausen solange zur treuhänderischen Verwaltung zum Zwecke der Pflege von Leibesübungen zu, bis sich ein neuer sporttreibender Verein bildet, welcher die Satzungen der Sportvereinigung unverändert übernimmt. § 9 Bei Rechtsstreitigkeiten der Sportvereinigung gilt als Gerichtsstand Waiblingen. § 10 Schlussbestimmung Romme1shausen den 21.Februar 1948 Ernst Bubeck Amtsgericht Waiblingen: Im Vereinsregister Band VI Bl. 144 Nr.206 wurde am 7.2.1949 eingetragen
Sportvereinigung Rommelshausen in Rommelshausen Die Satzung ist am 21. Februar 1948 errichtet. Der Vorstand i. S. des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem Kassier. Im Behinderungsfalle des 1. Vorsitzenden gilt der 2.Vorsitzende als Stellvertreter. 1.Vorsitzender: August I1g, Transportmeister in Romme1shausen Gleichzeitig wurde die Löschung der im Vereinsregister Nr.112 eingetragene, durch Kontrollratsgesetz Nr.2 und Mil. Reg. Ges.,Nr,5 aufgelösten Sportvereinigung Rommelshausen (war Mitglied der NSRL) von Amts wegen im Vereinsregister eingetragen. gez. Ellinger
Satzungsänderung 1 Jahr später:Vorstehende Satzung wurde inzwischen durch Beschluss wie folgt geändert Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeits-Verordnung und zwar insbesondere durch Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Allgemeinheit und vor allem der Jugend. Sämtliche Einnahmen des Vereins sind zur Erfüllung dieses Zweckes zu verwenden. Ansammlung von Vermögen zu anderen Zwecken ist untersagt. An Vereinsmitglieder dürfen keinerlei Gewinnanteile, Zuwendungen, unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Ähnliches bezahlt werden. "Sportvereinigung Rommelshausen". Er hat seinen Sitz in Rommelshausen, Kreis Waiblingen. Der Verein ist Rechtsnachfolger der 1933 gegründeten Sportvereinigung e.V., die Rechtsnachfolgerin des 19907 gegründeten und 1933 aufgelösten Turnvereins Rommelshausen e.V. und des 1908 gegründeten und 1933 aufgelösten Kraftsportvereins e.V. war. Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. . Der § 1a wurde gestrichen. Brief und Vortrag des früheren Vorstands (1920 bis 1925) Karl Lederer an den Verein zum 40-jährigen BestehenKarl Lederer war mit 25 wahrscheinlich der jüngste Vorstand in der Geschichte der Spvgg Verehrte Anwesende, liebe alte Sportkameraden! Wenn ich Ihnen etwas aus der Vereinsgeschichte erzählen soll, so kann dies nur eine verhältnismäßig kurze Zeitspanne umfassen die zudem noch ziemlich weit zurück liegt Nächstes Jahr sind es gerade 25 Jahre, seit ich von unserem lieben Rommelshausen nach Waiblingen übergesiedelt bin. Trotz dieser 25 Jahre bin ich immer ein alter Rommelshäuser geblieben und in Waiblingen eigentlich nie recht heimisch geworden. Deshalb blieb ich auch den alten Sportskameraden. im Herzen immer verbunden und habe nach meinem Wegzug im Jahr 1925 noch manches Theaterstück einstudieren helfen. Letztmals im Jahr 1930 "Schillers Räuber", von den alten Kameraden wird sich bestimmt noch jeder an diese Zeit erinnern. Doch nun habe ich eigentlich am Schluß meiner Vereinstätigkeit angefangen, so dass ich in der Vereinsgeschichte noch weiter zurückblättern muss. Wer an der Vereinsgründung im Jahr 1908 alles beteiligt war, kann ich leider nicht berichten, denn ich war damals noch ein Schuljunge. Ich weiß nur, dass Christian Maile, Gottlob Maile Karl Hurlebaus; Gottieb Hurlebaus, Karl Dalacker, Albert Dalaker, Paul Dalacker, Fritz Ilg, HeinrichHegele Mitgründer waren. Bald sind noch dazugekommen: Karl Maile, unser alter guter August Maile, Wilhelm Hurlebaus, Christian Schneider, Gottlob Greiner, und so Jahrgang um Jahrgang, alles liebe alte Kameraden, die auch heute noch größtenteils, soweit sie noch leben, dem Verein angehören. Ich denke dabei noch an Gottlob Ilg, Ernst Maile, Hermann Maile, Eugen Merz und noch manchen andern. Ehre ihrem Andenken Nachdem meine Schulkameraden Wilhelm Ehmann, August Bubeck, Herrmann Dalacker schon früher dem Verein beigetreten waren, bin ich erst erst im Jahr 1915 eingetreten. Damals war Karl Hurlebaus Vorstand und ich wurde bald sein Schriftführer Fast alle aktiven Mitglieder leisteten den Kriegdienst. und nur ein kleines Häufchen junger Mitglieder mit ein paar wenigen alten Kameraden hielten den Sportbetrieb aufrecht. Die alten Vereinskameraden, besonders Karl Hurlebaus, Christian Maile und Karl Dalacker haben dann im Sommer 1918 noch einen Kriegswettstreit im langen Garten aufgezogen, der sicher manchem von Ihnen noch in Erinnerung sein wird. Nach Kriegsende ist der Sportbetrieb erst langsam wieder in Schwung gekommen. Es fehlte vor allem an einem geeigneten Übungslokal. Die Übungsabende in den Wirtschaftssälen von Hirsch und Traube haben immer wieder Differenzen verursacht. Eine Zeit lang war der Verein auch Untermieter beim Turnverein in der Turnhalle. Bürgermeister und Gemeinderat waren zu dieser Zeit noch ziemlich schwerhörig in Bezug auf Sportangelegenheiten. Schon im Jahre 1919 als Christain Doch ehe nun der Ausbau des vorderen Kelteranbaues zu einem Übungslokal vor sich gehen konnte, stieg zuerst einmal der Kreisjugendtag am 20.September 1920. Die ganzen organisatorischen Vorbereitungen zu dieser Sportveranstaltung musste ich ganz allein durchführen. Es wurde ein großer Erfolg. Die jungen Sportler kamen aus allen Teilen Württembergs in hellen Scharen. Vom Festbankett am Samstag nacht musste ich noch meine Braut und deren Freundin nach Waiblingen heimbegleiten. Es war sehr finster und ein dicker Nebel ließ keine 3 Schritte Sicht zu. Bei den Tannen im Schüttelgraben begegnete uns ein junger Sportler von Fachsenfeld, der kurz zuvor von einem Straßenräuber überfallen und seiner Barschaft beraubt wurde. Ich mußte den Mann erst nach Rommelshausen begleiten und für ein Nachtquartier sorgen. Dann habe ich ein paar junge Kameraden zusammengetrommelt um den Räuber gemeinsam zu fassen. Die Anzeige bei der Waiblinger Polizei ergab bald einen Hinweis, wer es gewesen sein könnte, das Haus wurde umstellt und in den frühen Morgenstunden wurde der Bursche bei seiner Heimkehr abgefasst. Für diese und eine andere Tat wurde derselbe später zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Kreisjungendtag war, wie ich schon gesagt habe, ein schöner Erfolg, auch in finanzieller Hinsicht. Ich war mit meinen 25 Jahren erst kurze Zeit Vorstand und habe damals meine Jungfernrede gehalten. Die Leute haben nur so geguckt und verschiedene sollen gesagt haben, hört nur, das der Ledererle für eine Gosch hat. So isch na au wieder. Nachdem wir nun ein Übungslokal hatten, ging es auch mit dem Sportbetrieb wieder rasch aufwärts. Wir hatten eine famose Ringer-Mannschaft, die sich sehen lassen konnte und die auch viele schöne Erfolge erkämpft hat. Hans Muth, Robert Schweizer, Ernst Hurlebaus, Böhmler, Merz und Reichle waren gefürchtete Gegner. Die damaligen Bezirke waren noch viel weitläufiger wie heute Unsere Ringermannschaft musste nach Schorndorf , Gmünd, Althütte, Königsbronn, Eine schöne Erinnerung ist auch noch die Fahnenweihe unter meiner Vorstandschaft im Jahre 1923. Der Opfersinn der einzelnen Vereinskameraden wurde damals so eindeutig unter Beweis gestellt, dass ich nur wünschen kann, dieser Opfersinn möge auch bei den jetzigen Vereinsmitgliedern nie erlöschen. Jedes Mitglied stiftete 10, 20 oder 30 000 Mark. Einzelne sogar 50 000 Mark u. mehr. Als die Fahne immer noch nicht fertig wurde, verlor das Geld immer mehr an Wert und zuletzt mußten noch Kartoffeln gebracht werden und das nicht nur einmal sondern immer wieder. Im August war es endlich soweit. Gemeinsamer Kirchgang und kirchliche Fahnenweihe. Nachmittags ein großer Festzug mit Abgang in der Schafstraße. Der Festzug mußte kurz verschoben werden, weil Regen im Anzug war und dann doch noch ein paar schöne Stunden in einem Garten hinter der Zehntscheuer bei Most und Brezeln, denn Bier war damals rar und somit fast unbezahlbar. Amerikanische Freunde, Familie Karl Authenrieth u. Familie ?, stifteten ein schönes Fahnenband, ebenso die Festzugsfrauen. Heute werden einige davon schon Großmütterchen sein. Ehe ich zum Schluß komme möchte ich auch noch über unsere schönen Theater aufführungen der Jahre 1920 - 1930 berichten. Zuerst ein Volksstück aus dem täglichen Leben "Dem Tag entgegen". Dann der Freiheitsheld "Andreas Hofer" später "Schillers Räuber" gingen mehrmals über die Bretter und haben dem Verein einen guten Namen gemacht. Auch das Wilderer-Drama "Hubertus" fand viel Anklang. Auch hier kann man nur wünschen, dass der Verein wieder an diese alten Traditionen anknüpft. In dankbarer Erinnerung habe ich noch alle die treuen Vereinsfunktionäre, die mir immer treu und fleißig zur Seite gestanden sind: Fritz Bubeck, Julius Leye, Hans Reichle, (?) August Maile, Eugen Sommer, Hermann Schert, Karl Knoblauch, Erwin Bahnmüller, Eugen Maile, Gotthilf Lieb, Wilhelm Ehmann u. viele Andere. Neue Kräfte sind zum Verein gestoßen, und haben in dem jetzigen Vorstand August Ilg einen tatkräftigen Führer gefunden, der seinen ganzen Idealismus dafür einsetzt die glücklich vereinte große Sportgemeinde zusammen zu halten und aufwärts zu führen. Wenn ich auch im ersten hier an an meine einstigen Sportkameraden denke, so wünsche ich doch dem ganzen Sportverein ein herzliches Glückauf! Einige Bilder aus der Zeit
![]() 001687- Saal des Gasthaus z. Hirsch 1948, beim 40-jährigen Jubiläum der SpVgg ![]() 002218- Festzug beim 40-jährigen Jubiläum 1948: Damen-Handballmannschaft - in der Kelterstrasse ![]() 002620- Festzug beim 40-jährigen Jubiläum der Sportvereinigung 1948; von links hinten: Klaus Bubeck, Rolf Pfleiderer, Manfred Merz, NN, Karl Hörterich ![]() 002503- Fetstzug zum 40-jährigen Jubiläum 1948 (Waiblinger Strasse) ![]() 002553- Festumzug 1948? : Rommelshausens junge Turnerinnen ![]() Vereinsmeisterschaften anläßlich des 40-jährigen Vereinsjubiläums ![]() 002618-Festzug 1949, vorne rechts Klaus Bubeck |
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